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Seit Freitag (22. Januar 2021) gilt in Hamburg die erweiterte Maskenpflicht. In Schleswig-Holstein wird dies ab Montag (25. Januar 2021) der Fall sein. Bürger:innen müssen nun eine sogenannte medizinische Maske tragen. Diese sollen besser schützen als beispielsweise selbst genähte Community-Masken und unterliegen geprüften Standards. Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Wo muss ich nun eine solche medizinische Maske tragen?

In Bussen und Bahnen, im Einzelhandel beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden, in Senioren- und Pflegeeinrichtungen und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden.

Muss es unbedingt eine FFP2-Maske sein?

Nicht unbedingt. Wichtig ist: Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckungen) sind zukünftig in den oben genannten Bereichen nicht mehr erlaubt.

Beschäftigte in Senioren- und Pflegeheimen müssen beim Kontakt mit Bewohner:innen eine FFP2-Maske tragen. Aber sonst gilt: In Hamburg dürfen Sie in den oben genannten Bereichen auch medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP–Masken des Typs I, II und IIR), CPA-Masken (Corona-Pandemie-Atemschutz, zum Beispiel KN95 (GB2626-06)), vom Bund im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben nach § 5 Abs. 2 Ziffer 4 c Infektionsschutzgesetz beschaffte Schutzmasken oder eben FFP2- sowie FFP3-Masken ohne Ventil tragen.

Im Norden müssen in bestimmten Bereichen nun sogenannte medizinische Masken getragen werden. Foto: Pixabay/Archiv

Und was ist jetzt mit meinen Alltagsmasken?

Stoffmasken leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Ansteckungsgefahr, sind aber weniger wirksam. Sie können überall dort weiter genutzt werden, wo keine medizinischen Masken vorgeschrieben sind. Aber: Tücher oder Kleidungsstücke, die über Mund und Nase gezogen werden, sind nicht mehr als Maske zulässig. Auch ein Gesichtsvisier gilt nicht als Maske oder Maskenersatz.

Wo kann ich medizinische Masken kaufen?

Zum Beispiel in Apotheken, Drogeriemärkten, über das Internet (Achtung: bitte den nächsten Punkt beachten) und teilweise auch in Supermärkten. Einfache medizinische OP-Masken werden häufig in größeren Packungen verkauft und sind im Verhältnis zu FFP2-Masken deutlich günstiger.

Worauf muss ich beim Kauf achten?

Achten Sie beim Kauf von medizinischen Masken auf geschlossene Verpackungen und dass die Masken den geprüften Standards entsprechen. Hier eine Übersicht, auf welche Normen oder Kennzeichen Sie bei welchem Maskentyp genau achten sollten:

Medizinische Gesichtsmasken (auch OP-Masken genannt):

Da es auf den Masken selbst nicht erkennbar ist, müssen Sie beim Kauf auf die Verpackung achten: Auf ihr muss die Prüfnorm DIN EN 14683 sowie ein CE-Kennzeichen aufgedruckt sein.

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken):

Wie auch medizinische Gesichtsmasken müssen FFP-Masken klare Anforderungen von Gesetzen und technischen Normen einhalten. Achten Sie beim Kauf auf die europäische Norm DIN EN 149. Die Prüfnorm ist, gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und einer vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle (z.B. CE 0158 bei DEKRA oder CE 0123 für TÜV Süd, hier gibt es die gesamte Liste der Prüfstellen), auch auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt.

Kann ich die Masken mehrmals tragen?

Die sogenannten OP-Masken sind vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen. Sie sollten regelmäßig gewechselt und nach Verwendung im Restmüll entsorgt werden.

Grundsätzlich sind auch FFP-Masken als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat jedoch Verfahren untersucht (Desinfektion im Backofen und sieben Tage Trocknen bei Raumluft), die das Risiko einer Infektion bei der Wiederverwendung im privaten Bereich deutlich reduzieren. Die bisherigen Ergebnisse wurden in einem Informationsflyer veröffentlicht:

Was muss sonst beim Tragen von medizinischen Masken beachtet werden?

Die Maske muss gut passen und über Mund, Nase und Wangen sitzen. Die Ränder der Maske sollten eng anliegen, damit möglichst wenig Luft an der Maske vorbei eingeatmet wird. Durch eine Anpassung der Länge der Ohrschlaufen (z.B. Knoten) kann der Dichtsitz verbessert werden.

FFP-Masken können ihre volle Filterleistung nur dann erbringen, wenn sie dicht sitzen und verlieren an Schutzwirkung, sobald an den Rändern Luft eindringt. Ein Bart (selbst geringer Bartwuchs), stark vernarbte Haut, offene Haare, usw. schließen das dichte Tragen dieser Masken also aus.

Masken mit einem erhöhten Schutzgrad weisen in der Regel zudem einen erhöhten Atemwiderstand auf. Achten Sie hier darauf, regelmäßige Pausen beim Tragen der Maske einzulegen (bei FFP i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause). Bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind laut RKI gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen. Untersuchungen zu gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken bei Kindern gebe es nicht.

Was passiert bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht?

Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird in Hamburg während einer Übergangsphase bis zum 31. Januar 2021 von einem Bußgeld abgesehen. Danach wird ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro fällig. Auch in Schleswig-Holstein beträgt das Bußgeld 150 Euro.


Weiterführende Informationen: 

Gloria Saggau

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