Hamburg (dpa/lno) –
Die ursprünglich Ende des Monats endenden exklusiven Verhandlungen zum Kauf des Hamburger Elbtowers mit der Becken Development GmbH können weitergehen. Insolvenzverwalter Torsten Martini unterzeichnete nach eigenen Angaben am Montag einen Nachtrag zur Exklusivitätsvereinbarung. «Damit verlängert sich diese Vereinbarung um den Zeitraum, der für die Fortsetzung und einen möglichen Abschluss der Verhandlungen zwischen den Parteien erforderlich ist.» Weitere Angaben machte Martini nicht, da strenge Vertraulichkeit vereinbart worden sei.
Exklusive Verhandlungen seit Mitte Dezember 2024
Martini verhandelt seit Mitte Dezember vergangenen Jahres exklusiv mit dem Hamburger Immobilienunternehmer Dieter Becken über den Weiterbau des Elbtowers. Becken hatte zuletzt eingeräumt, dass es Probleme bei der Akquisition von Eigenkapital und Mietern gebe, zeigte sich aber zuversichtlich, dass Lösungen gefunden werden könnten, um die Arbeiten an dem einst als neues Hamburger Wahrzeichen geplanten Hochhaus fortführen zu können.
Der Elbtower war ursprünglich ein Vorhaben der Signa Prime Selection AG des österreichischen Bauunternehmers René Benko. 2025 sollte das Hochhaus fertiggestellt werden. Die Kosten waren auf rund 950 Millionen Euro veranschlagt. Ende Oktober 2023 stellte das beauftragte Bauunternehmen Adolf Lupp aus Hessen bei 100 Metern Höhe die Arbeit ein, weil Rechnungen nicht gezahlt worden seien.
Elbtower soll dritthöchstes Gebäude in Deutschland werden
Nach den ursprünglichen Plänen sollte der Elbtower mit mehr als 60 Stockwerken und einer Höhe von 245 Metern das dritthöchste Gebäude Deutschlands werden – nach dem Commerzbank-Turm und dem Messeturm in Frankfurt. Entworfen wurde das Gebäude vom Büro des britischen Stararchitekten David Chipperfield.
Derzeit prüft die Stadt einen Einzug des geplanten Naturkundemuseums der Leibniz-Gemeinschaft in den Elbtower. Die Ergebnisse sollen noch in diesem Monat vorgelegt werden. Der Investor ist auf den Einzug des Naturkundemuseums angewiesen, um die für den Kauf notwendige Vorvermietungsquote zu erfüllen.
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