Husum (dpa/lno) –
Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland müssen ihre Tiere von Donnerstag an nicht mehr in Ställen halten. Das Kreisveterinäramt hebt die zur Bekämpfung der Geflügelpest seit dem 15. Februar in bestimmten Gebieten geltende Aufstallungspflicht zum 15. Mai auf, teilte der Kreis mit.
Damit endet die Aufstallungspflicht für Geflügel, die für den Küstenbereich und für die von Wasservögeln stark aufgesuchten Gebiete angeordnet worden war. Bisher musste dort in Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren von mindestens einer Art das gesamte Geflügel des Betriebes in Ställen untergebracht werden.
Die Anzahl der Fälle von Geflügelpest geht in Deutschland kontinuierlich zurück, begründete der Kreis den Schritt. Darüber hinaus wurden demnach bei tot aufgefundenen Wildvögeln und bei Monitoring-Proben in den vergangenen Wochen im Kreis Nordfriesland keine Geflügelpestviren mehr nachgewiesen. Deshalb sei von einer sinkenden Gefährdung der Hausgeflügelbestände auszugehen.
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