Kiel (dpa/lno) –
Schleswig-Holsteins Polizei muss auf Anweisung der Landesregierung künftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. «Die Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung spielt eine zentrale Rolle bei der öffentlichen Wahrnehmung und Vertrauensbildung», sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Ein entsprechender Erlass ist bereits am 16. Mai in Kraft getreten. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.
«Besonders bei Straftaten, an denen Menschen mit Migrationshintergrund beteiligt sind, kommt es zu Vorwürfen, dass Behörden Informationen über die Herkunft der Tatverdächtigen zurückhalten», sagte Sütterlin-Waack. Diesem Vorwurf und der gleichzeitigen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit solle mit der Neuregelung begegnet werden. Dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend schließe dies auch die deutsche Nationalität ein.
Kritik
«Eine klare und nachvollziehbare Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Spekulationen und Gerüchten entgegenzuwirken, die oft von politisch motivierten Narrativen geprägt sind», sagte die Ministerin. Nach Ministeriumsangaben wurde das Thema bereits 2024 auf der Innenministerkonferenz (IMK) erörtert. Schleswig-Holstein will sich auf der nächsten IMK dafür einsetzen, dass dieses transparente Vorgehen bundeseinheitlich gilt.
Die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, Leonie Melk, betrachtet den Erlass mit Sorge. Generell bei Straftaten die Nationalität zu nennen, ergebe keinen Sinn. «Durch die ständige Erwähnung wird der Relevanz der Staatsangehörigkeit ein Wert beigemessen, der keine Funktion erfüllt – außer Öl ins Feuer von Polarisierung und Hetze zu gießen.»
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