Das Schwurgericht ordnet die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an. Markus Scholz/dpa
Kiel (dpa/lno) –
Das Kieler Landgericht hat die Unterbringung eines 63 Jahre alten Mannes nach einem Totschlag in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen 73 Jahre alten Nachbarn in Neumünster im vergangenen November mit einer Hantel erschlagen und angezündet hatte. In dem Sicherungsverfahren war die Öffentlichkeit nach Verlesen der Anklage ausgeschlossen worden.
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