Kiel (dpa/lno) –
Nach der Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch prüft Schleswig-Holstein Konsequenzen für Beamtinnen und Beamte mit einer AfD-Mitgliedschaft. «Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten», sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Zuerst hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.
«Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Gutachten festgestellt, dass der Bundesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch und somit als verfassungsfeindlich gilt», führte die Ministerin aus. Damit stehe der Verband nicht im Einklang mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Vor diesem Hintergrund müsse nun jede Beamtin und jeder Beamte mit einer AfD-Mitgliedschaft dienstrechtlich auf ihre oder seine persönliche Verfassungstreue überprüft werden. «Angesichts der Tragweite dieser Thematik ist es aber von besonderer Bedeutung, die möglichen Konsequenzen gründlich zu prüfen», betone Sütterlin-Waack. Allerdings befinde man sich bereits in der «Finalisierung von Regelungen», um den öffentlichen Dienst schon vor der Einstellung resilienter vor Verfassungsfeinden zu machen.
Ein Ministeriumssprecher ergänzte am Nachmittag, «sofern die zuständigen Personaldienststellen Kenntnis von einer solchen Mitgliedschaft erhalten, können diese eine Anfrage an den Verfassungsschutz stellen, ob dort zu der betreffenden Person Erkenntnisse vorliegen». Eine Übermittlung etwaiger Erkenntnisse erfolge auf Grundlage der dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen des Landesverfassungsschutzgesetzes.
Voraussetzungen für Verbotsverfahren müssen geprüft werden
Zudem ist es nach Angaben der Ministerin «verständlich», dass auf Grundlage der Einstufung ein Verbotsverfahren für die AfD gefordert werde: «Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssen nun sorgfältig vom Bund überprüft werden.»
Überdies müsse auch bei der Frage nach weiteren Konsequenzen, wie etwa beim Waffenbesitz durch AfD-Mitglieder, ein bundeseinheitliches Vorgehen erreicht werden. Dafür wolle sich Sütterlin-Waack bei der nächsten Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz einsetzen. Diese findet vom 11. bis 13. Juni in Bremerhaven statt.
Allerdings führe die Einstufung auf Bundesebene nicht unmittelbar zu einer gleichlautenden Einstufung des Landesverbandes der AfD in Schleswig-Holstein. «Unser Landesverfassungsschutz hat den klaren landesgesetzlichen Auftrag gegen Extremismus und gegen menschenverachtende Bestrebungen vorzugehen», sagte die Innenministerin. Allerdings werde dieser weiterhin das Auftreten der Partei und ihrer Mitglieder im nördlichsten Bundesland fortlaufend und unabhängig bewerten.
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