Hannover (dpa/lni) –
Für Biergärten vor dem Lokal müssen Wirte im Nordwesten oft tief in die Tasche greifen: Bis zu gut 1.600 Euro pro Außensaison werden nach einer Erhebung des Bundes der Steuerzahler als Sondernutzungsgebühr fällig, wenn Tisch und Stühle im öffentlichen Raum – also etwa auf dem Fußweg – stehen. Allerdings gebe es bei dieser «Terassengebühr» erhebliche Unterschiede.
Während Aurich etwa komplett auf die Sondernutzungsgebühr verzichtet, werden in Hannover 1.477 Euro fällig und in Bremen 965 Euro. Zugrunde gelegt hat der Steuerzahlerbund dabei 25 Quadratmeter Außengastronomie in bester Innenstadtlage, die von Mai bis September durchgängig genutzt werden.
Am teuersten ist es der Erhebung zufolge in Laatzen (Region Hannover), wo 1.645 Euro fällig werden. Grund ist den Angaben zufolge eine Besonderheit der dortigen Sondernutzungsgebührensatzung, die strikt nach Tagen abrechnet und anders als andere Kommunen keinen Rabatt für Dauernutzer gibt. Hannover folgt auf Platz zwei. Im nahen Garbsen (Region Hannover) verzichtet die Stadt dagegen komplett auf die Gebühr, ebenso in Melle (Landkreis Osnabrück).
Steuerzahlerbund fordert Abschaffung der «Terassengebühr»
Daran, so rät der Bund der Steuerzahler, sollten sich andere Kommunen ein Beispiel nehmen. «Viele Städte suchen händeringend nach Konzepten, um ihre Innenstädte zu beleben», sagte Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen. «Eine Entlastung der Außengastronomie durch einen Entfall der Terrassengebühren wäre da eine wirksame und vergleichsweise günstige Ergänzung.» Denn die Einnahmen, die Kommunen daraus erzielten, seien in der Regel bescheiden.
Untersucht hat der Steuerzahlerbund die 35 einwohnerstärksten Städte in Niedersachsen und Bremen. Günstig ist es dabei in Wilhelmshaven mit 125 Euro für den untersuchten Muster-Biergarten. Städte wie Bremerhaven, Emden, Stade, Lüneburg und Buxtehude bleiben zumindest unter 400 Euro.
In Braunschweig werden dagegen 600 Euro aufgerufen, in Wolfsburg 700, in Oldenburg 750 Euro. Cuxhaven, Göttingen und Osnabrück verlangen jeweils 1.000 Euro, Hildesheim und Salzgitter sogar noch etwas mehr. Etwaige Verwaltungsgebühren für den Erhalt einer Sondernutzungserlaubnis sind dabei nicht enthalten.
Die Ergebnisse für die untersuchten Städte
- Laatzen 1.644,75 Euro
- Hannover 1.476,50 Euro
- Salzgitter 1.363,75 Euro
- Hildesheim 1.125,00 Euro
- Osnabrück 1.000,00 Euro
- Göttingen 1.000,00 Euro
- Cuxhaven 1.000,00 Euro
- Seevetal 1.000,00 Euro
- Bremen 965,00 Euro
- Hameln 875,00 Euro
- Oldenburg 750,00 Euro
- Wolfsburg 700,00 Euro
- Goslar 687,50 Euro
- Celle 656,25 Euro
- Wolfenbüttel 637,50 Euro
- Wunstorf 625,00 Euro
- Braunschweig 600,00 Euro
- Buchholz i.d.N. 562,50 Euro
- Lüneburg 383,47 Euro
- Langenhagen 375,00 Euro
- Emden 375,00 Euro
- Lehrte 375,00 Euro
- Stade 350,00 Euro
- Buxtehude 350,00 Euro
- Delmenhorst 343,75 Euro
- Peine 318,75 Euro
- Bremerhaven 312,50 Euro
- Neustadt am Rübenberge 300,00 Euro
- Gifhorn 275,00
- Lingen (Ems) 200,00 Euro
- Nordhorn 187,50 Euro
- Wilhelmshaven 125,00 Euro
- Garbsen 0,00 Euro
- Melle 0,00 Euro
- Aurich 0,00 Euro
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