Geldauflage für Taxifahrer nach Überrollen von Obdachlosem

Das Amtsgericht Lübeck hat das Verfahren gegen einen 34 Jahre alten Taxifahrer wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. (Symbolbild) Markus Scholz/dpa
Das Amtsgericht Lübeck hat das Verfahren gegen einen 34 Jahre alten Taxifahrer wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. (Symbolbild) Markus Scholz/dpa

Lübeck (dpa/lno) –

Das Amtsgericht Lübeck hat ein Verfahren gegen einen Taxifahrer wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Dem heute 34 Jahre alten Angeklagten wurde auferlegt, 1.200 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen. Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte sein Geständnis wiederholt, das er bereits bei der Polizei gemacht hatte.

Der Mann hatte im Mai 2024 in Lübeck mit seinem Taxi einen auf der Fahrbahn liegenden obdachlosen Mann überrollt und tödlich verletzt. Warum der Mann auf der Fahrbahn lag, blieb unklar.

Warum lag der Mann auf der Straße?

Im Dunkeln habe er den auf der Straße liegenden Gegenstand für einen Müllsack gehalten, sagte der Angeklagte aus. Als er kurz darauf erkannt habe, dass dort ein Mensch liege, habe er sofort eine Vollbremsung eingeleitet. Doch sein Fahrzeug sei erst hinter dem auf der Fahrbahn liegenden Mann zum Stehen gekommen. Auch eine Zeugin sagte aus, sie habe den Gegenstand auf der Fahrbahn für einen Müllsack gehalten. 

Ein Sachverständiger, dessen Gutachten in der Verhandlung in Auszügen verlesen wurde, gab den gemessenen Bremsweg mit 32,5 Metern an. Daraus ergebe sich, dass der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit von etwa 66 Kilometern pro Stunde gefahren sei. Bei einem an dieser Stelle erlaubten Tempo von 50 Kilometern pro Stunde hätte der Bremsweg nur etwa 20 Meter betragen. Dieser Tempoverstoß rechtfertige ein Bußgeld von 50 Euro, aber keine Haftstrafe, sagte die Richterin.

© dpa-infocom, dpa:250508-930-517562/1

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