Schleswig (dpa/lno) –
Im Streit über die Finanzierung der Altlastensanierung des Wikingecks in Schleswig verhandelt das Verwaltungsgericht heute über eine Klage des Kreises Schleswig-Flensburg gegen den Bund. Beide Seiten streiten insbesondere darüber, zu welchem Anteil die Bundesrepublik Eigentümerin der betroffenen Sanierungsfläche und deshalb zur Kostentragung verpflichtet ist. Eine Entscheidung wird voraussichtlich im Laufes des Tages verkündet.
Der Kreis ist der Ansicht, dass der Bund Eigentümer von rund zwei Dritteln der betroffenen Fläche ist und dementsprechend Kosten übernehmen muss. Der Bund argumentiert unter anderem, er habe kein Eigentum an den betroffenen Grundstücken.
Eine der größten bekannten Altlasten im Land
Von dem Grundstück eines ehemaligen Gaswerks und einer Teer- und Dachpappenfabrik am Wikingeck gelangen bereits seit Jahrzehnten giftige Stoffe durch den kontaminierten Boden in die Schlei. Es gilt als eine der größten bekannten Altlasten in Schleswig-Holstein. Im Oktober 2023 haben die Sanierungsarbeiten begonnen. Die Sanierung geht ungeachtet des Streits über die Kostenübernahme voran. Die Arbeiten befinden sich nach Angaben des Kreises im Zeitplan. Demnach soll die Sanierung Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
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