Getötetes Affenbaby – Ermittlungen gegen Zoo-Beschäftigte

Getötetes Affenbaby – Ermittlungen gegen Zoo-Beschäftigte

Bremerhaven/Bremen (dpa/lni) –

Nach der Tötung eines Schimpansen-Babys im Zoo am Meer in Bremerhaven ermittelt die Staatsanwaltschaft Bremen gegen zwei Beschäftigte des Zoos wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen Mann und eine Frau, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Beiden sei rechtliches Gehör gewährt worden, das heißt, sie konnten zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Über die Ermittlungen hatte zunächst die «Nordsee-Zeitung» berichtet. 

Affenmutter kümmerte sich nicht um Baby

Der Zoo in Bremerhaven hatte im September mitgeteilt, dass ein Schimpansenjungtier rund zwei Tage nach seiner Geburt eingeschläfert wurde. Das Muttertier hatte nach der Geburt einen Kreislaufzusammenbruch erlitten, ein Tierarzt rettete dem großen Affen das Leben, wie der Zoo schrieb. An ihrem Nachwuchs zeigte die Schimpansenmutter aber kein Interesse, sondern schob das Baby immer wieder von sich weg. Um das Leid des weiblichen Jungtieres nicht zu verlängern, ließ der Zoo das Affenbaby einschläfern.

Die Tierschutzorganisation Peta kritisierte das Vorgehen des Zoos und stellte eine Strafanzeige. Der Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen begann eine Prüfung unter tierschutzrechtlichen und veterinärmedizinischen Aspekten, wie eine Sprecherin des Gesundheitsressorts sagte. Das eingeschläferte Jungtier wurde im pathologischen Institut untersucht. Zudem sollten Untersuchungen des Muttertieres bewertet werden.

Falls die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, dass die Einschläferung des Jungtiers wahrscheinlich nicht rechtens war, könnte es zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren kommen. Der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

© dpa-infocom, dpa:251216-930-431047/1

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