Kokain im Bananencontainer: langjährige Haftstrafen

Mit dem Kokain hätte ein Erlös von 25 Millionen Euro erzielt werden können. (Symbolbild) Marcus Brandt/dpa
Mit dem Kokain hätte ein Erlös von 25 Millionen Euro erzielt werden können. (Symbolbild) Marcus Brandt/dpa

Köln/Hamburg (dpa) –

Mehr als eine halbe Tonne Kokain hatte der Zoll im Januar 2024 im Hamburger Hafen entdeckt – nun sind vier Drogenschmuggler zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Drei Angeklagte müssen zwischen zehneinhalb und zwölfeinhalb Jahren in Haft – wegen der Einfuhr der Droge und des Handels damit. Ein Angeklagter muss wegen Beihilfe zur Einfuhr und Handels mit Kokain für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Der Prozess fand am Kölner Landgericht statt.

Ein fünfter Angeklagter, von dem die Staatsanwaltschaft zunächst annahm, dass er der Empfänger der Lieferung auf dem Kölner Großmarkt sein sollte, wurde freigesprochen. «Dass er neben den Bananen auch von dem Kokain wusste, blieb bis zum Ende unklar», begründete der Vorsitzende Richter den Freispruch. Die angeklagte Männer sind zwischen 37 und 59 Jahren alt.

Über 14 Millionen Konsumeinheiten

Das Gericht hob hervor, dass die sichergestellten 520 Kilogramm Kokain einen sehr hohen Reinheitsgrad von mehr als 95 Prozent aufwiesen. «Wenn man sich das ausrechnet, sind das über 14 Millionen Konsumeinheiten», erläuterte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Und weiter mit Blick auf den potenziellen Erlös: «Selbst bei zurückhaltender Berechnung des Wertes muss man wohl von 25 Millionen Euro ausgehen.»

Laut Urteilsbegründung hatten unbekannte Täter im Dezember 2023 im Hafen von Puerto Bolívar in Ecuador in einer für den Hamburger Hafen bestimmten Bananenlieferung in Blöcke gepresstes Kokain versteckt. Wer letztlich den Deal im Hintergrund eingefädelt hatte, konnte im Prozess jedoch nicht geklärt werden. Den Frachtpapieren zufolge seien die Bananen letztlich für den Kölner Großmarkt bestimmt gewesen.

Zoll findet das Rauschgift

Dass das Kokain letztlich nicht in den freien Straßenverkauf kam, lag an Zollbeamten, die bei einer Kontrolle des Containers am 4. Januar 2024 die Drogenlieferung entdeckten. Danach leitete die Polizei eine Observation des Containers ein. Während der Überwachung wurden nicht nur die Angeklagten identifiziert. Zwischenzeitlich wurde das Rauschgift unbemerkt gegen Ersatzgegenstände ausgetauscht. Bei der finalen Abwicklung des Weitertransports des Containers Mitte Januar wurden die Angeklagten dann festgenommen.

© dpa-infocom, dpa:250423-930-461478/1

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