Kiel (dpa/lno) –
Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsministerium hat Entschädigungen für Gänsefraß in Aussicht gestellt. Landwirtinnen und Landwirte, deren Fläche von Fraßschäden durch ziehende Wildgänse betroffen sind, können von Freitag an einen finanziellen Ausgleich der Schäden beantragen, wie das Ministerium in Kiel mitteilte.
«Gänsefraß stellt unsere Landwirtschaft schon seit Jahren vor große Herausforderungen und kann zum Teil existenzbedrohend sein», sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU). Gerade an der Westküste und den Inseln sorge die Vielzahl an Gänsen immer wieder für massive Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen.
Bis zu 25.000 Euro Entschädigung pro Betrieb
Mit einem neuen Förderrahmen soll demnach eine breitere Unterstützung der Landwirtschaft bei Gänsefraßschäden ermöglicht werden. Betriebe können daher jeweils bis zum 15. Juni des Folgejahres eine Entschädigung beantragen, wenn auf ihren Flächen zwischen Oktober und Mai Schäden durch Gänsefraß nachgewiesen wurden.
Voraussetzung sei eine Feststellung der Schäden durch ein Versicherungsunternehmen oder Sachverständige. Die Berechnung erfolgt den Angaben zufolge dabei auf der Basis der von der Landwirtschaftskammer zur Verfügung gestellten Deckungsbeiträge – die minimale Entschädigungsgrenze je Betrieb liegt bei 500 Euro, die Obergrenze bei 25.000 Euro.
© dpa-infocom, dpa:250430-930-482315/1