Nach Doppelmord in Schackendorf: Urteil am Freitag erwartet

Nach Doppelmord in Schackendorf: Urteil am Freitag erwartet

Kiel (dpa/lno) –

Im November 2024 wurde eine 51-jährige Frau in Schackendorf (Kreis Segeberg) getötet und ihr 45 alter Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem querschnittsgelähmt und starb vier Monate später. Im Verdacht die Tat begangen zu haben, steht der Ex-Partner der Frau. Das Landgericht Kiel wird voraussichtlich am Freitag (19.12.) ein Urteil verkünden. 

Der Angeklagte soll seiner Ex-Partnerin 14 Messerstiche und ihrem neuen Lebensgefährten sieben Messerstiche zugeführt haben. Zudem wirft die Anklage dem Deutschen häusliche Gewalt, Freiheitsberaubung und einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor. 

Der 53-Jährige hatte die Taten im September über seinen Anwalt eingeräumt. Er erklärte, dass er nicht die Absicht gehabt habe, Menschen zu töten. Die Situation am frühen Morgen auf der Straße vor der Wohnung des Opfers sei eskaliert. Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich im Juli vergangenen Jahres getrennt. 

Staatsanwältin sieht Mordmerkmale als erfüllt an

Begonnen hatte der Prozess wegen des Verdachts des zweifachen Mordes vor dem Landgericht in Kiel im Juni. Zunächst sollte ein Urteil im September verkündet werden. Doch der Angeklagte äußerte sich in seinem letzten Wort ausführlich selbst und erklärte die Taten aus seiner Sicht. Dadurch stieg das Gericht erneut in die Beweisaufnahme ein. 

Für die Staatsanwältin Ulrike Nützelmann seien durch die Erklärung allerdings offene Fragen nicht beantwortet worden. Ebenso hätte sich ihr Urteil nicht geändert. Sie sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als gegeben. 

«Der Angeklagte entschied sich ganz bewusst für eine tödliche Waffe», sagte sie Anfang Dezember im Gericht. Sie forderte eine lebenslange Haft für den 53-Jährigen und sprach sich dafür aus, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das würde eine Freilassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließen. Seine Wut und der verletzte Stolz durch den neuen Partner hätten den Angeklagten angetrieben.

Der Verteidiger erklärte, er hoffe auf ein mildes Urteil des Gerichts. «Die Tat wird sich nie sinnvoll erklären lassen», sagte Andreas Meyer. Er bezweifelte, dass der Angeklagte zuvor eine Tötungsabsicht gehabt habe.

© dpa-infocom, dpa:251217-930-433874/1

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